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AGB

1. Veranstalter:

Veranstalter des Blaumachen Festivals (nachfolgend „Festival“ genannt) ist der eingetragene Verein „Blaumachen“ mit Sitz in der Augustinerstraße 36 in 99084 Erfurt.

2. Tickets:

Mit dem Kauf eines oder mehrerer Tickets werden die Ticketkäufer*innen (nachfolgend „Besucher*innen“ genannt) sowie der oben aufgeführte Verein (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) Vertragspartner*innen.

Die Bestellung von Tickets stellen ein Angebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme dieses Angebots dar, ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die bestellten Karten versendet werden.

Der Vertragsschluss ist verbindlich, eine Rücknahme, Stornierung oder Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Verlosung von Tickets bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

3. Rückerstattung:

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, können Besucher*innen ihre Eintrittskarte innerhalb von vier Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den Nennwert (exklusive der Zahlungsgebühren) der Eintrittskarte zurück.

Sollte das Festival aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnungen, zu erwartender gesundheitlicher Gefährdungen (Epidemien, Pandemien o. ä.) oder gerichtlicher Entscheidung beendet bzw. abgesagt werden müssen, besteht für die Besucher*innen kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für die Besucher*innen zumutbar ist.

4. Programmänderung:

Der Veranstalter ist befugt, das Programm zu ändern. Besucher*innen können wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Programms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen. Für die Inhalte der Darbietungen sind allein die auftretenden Künstler*innen verantwortlich.

5. Einlass:

Der Veranstalter ist berechtigt, Jugendlichen unter 14 Jahren den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, wenn sie nicht von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz. 

Der Einlass zum Festival ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte digital oder in gedruckter Form vorzuzeigen.

Es ist verboten, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.

Der Veranstalter ist berechtigt, durch seine Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitationen durchzuführen und gefährliche Gegenstände bis zum Tag nach der Veranstaltung einzuziehen.

Auf das Festivalgelände dürfen pro Besucher*in je eine PET-Flasche mit nichtalkoholischem Getränkeinhalt (bis zu 1 Liter) mitgenommen werden. Mitgeführte Taschen und Rücksäcke dürfen die Größe von 55 × 40 × 20 cm nicht überschreiten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher*innen aus wichtigem Grund (z. B. stark alkoholisiert, deutliche Symptome einer potentiell ansteckenden Krankheit) den Einlass zu verwehren. In diesem Fall haben Besucher*innen das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person der jeweiligen Besucher*innen begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Alle Besucher*innen sind verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

6. Ausschluss

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher*innen auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begehen oder gegen die Awareness-Regeln des Veranstalters (siehe blaumachen-festival.de/awareness) verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt sein Hausrecht auszuüben und die jeweiligen Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschließen sowie den weiteren Zutritt zum Gelände zu untersagen. Macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

7. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

8. Bildrechte

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigen die Besucher*innen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen und Aufzeichnungen von Bild und Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet) ein.

9. Wirksamkeit der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

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